
Checkliste Ab- und Anmeldung von Stromverträgen bei Umzug

Neues Stromgesetz: Was Sie als Mieter jetzt wissen müssen!
Zum 6. Juni 2025 tritt eine wichtige Änderung im Energiewirtschaftsgesetz (§ 20a EnWG) in Kraft, die insbesondere für Mieterinnen und Mieter bei einem Wohnungswechsel von Bedeutung ist.
Ziel der Reform ist es, den Wechsel des Stromanbieters zu vereinfachen und transparenter zu gestalten.
Was ändert sich konkret?
Bislang war es möglich, den Stromversorger auch nachträglich – bis zu 6 Wochen nach dem Auszug – über den Umzug zu informieren.
Das geht jetzt nicht mehr!
Ab Juni 2025 muss der Stromanbieter idealerweise 14 Tage vorher, um zusätzliche Kosten zu vermeiden, vor dem Umzug informiert werden. An- und Abmeldungen (z. B. bei Versäumnis) sind zwar auch weiterhin nachträglich möglich, aber nicht mehr mit rückwirkender Wirkung. Im Zweifelsfall zahlen Sie für den Nachmieter!
Ein Beispiel:
Herr Müller zieht zum 30.6. aus der Wohnung aus, Frau Schneider zieht am 15.7. in die Wohnung als Neumieterin ein.
Was passiert, wenn Herr Müller sich nicht abmeldet …?
- Sein Vertrag bleibt aktiv, bis er sich selbst beim Anbieter abmeldet.
- Der Anbieter geht davon aus, dass Herr Müller weiterhin Strom verbraucht.
- Die Abrechnung läuft also weiter auf seinen Namen, auch wenn er längst ausgezogen ist.
- Im Zweifelsfall zahlt er den Stromverbrauch für seine Nachmieter, wenn diese sich nicht rechtzeitig anmelden.
… und Frau Schneider sich rechtzeitig anmeldet?
- Ihre Anmeldung überschreibt den bisherigen Vertrag – aber nur, wenn sie dieselbe Verbrauchsstelle (also Zählernummer oder MaLo-ID) angibt.
- Der Anbieter erkennt: „Ah, hier ist ein neuer Vertragspartner für diesen Zähler.“
- Herr Müllers Vertrag endet automatisch, auch wenn er sich nicht aktiv abgemeldet hat
… und Frau Schneider sich nicht anmeldet?
- Der Stromlieferant geht davon aus, dass der bisherige Vertragspartner – also Herr Müller – weiterhin dort wohnt und Strom verbraucht.
- Ohne aktive Abmeldung von Herrn Müller oder Anmeldung von Frau Schneider bleibt der Vertrag unverändert bestehen.
- Sobald Strom verbraucht wird, wird dieser Verbrauch dem aktiven Vertragspartner zugeordnet – in diesem Fall Herr Müller.
- Sein Vertrag läuft weiter, obwohl er nicht mehr in der Wohnung lebt.
- Er zahlt für Strom, den Frau Schneider nutzt, weil der Anbieter keine Info über den Mieterwechsel hat.
- Eine rückwirkende Korrektur ist seit dem 6. Juni 2025 nicht mehr erlaubt (§ 20a EnWG).
- Ohne Anmeldung oder Abmeldung denkt der Stromanbieter: „Alles wie gehabt – Herr Müller wohnt noch dort.“
Was passiert, wenn Herr Müller sich fristgerecht abmeldet, aber Frau Schneider sich nicht anmeldet?
- Keine rückwirkende Anmeldung mehr möglich, Frau Schneider hätte sich idealerweise 14 Tage vor dem Einzug beim Stromanbieter anmelden müssen.
- Der Vertrag beginnt erst mit Anmeldung und kann nur für die Zukunft abgeschlossen werden. Das bedeutet: Frau Schneider zahlt ab dem Zeitpunkt der Anmeldung den gewählten Tarif.
- Was passiert in der Zwischenzeit? Bis zur Anmeldung wird die Wohnung weiterhin mit Strom versorgt – aber eben im Rahmen der Grundversorgung (wesentlich teurer). Diese Versorgung ist gesetzlich geregelt und stellt sicher, dass niemand ohne Strom dasteht, auch wenn kein Vertrag besteht. Da Frau Schneider sich nicht angemeldet hat (aber bereits Strom nutzt), werden die Kosten zunächst auf die WBV als Vermieter umgelegt – und Frau Schneider dann in Rechnung gestellt.
- Tipp für zukünftige Mieter Unbedingt vor dem Einzug anmelden, um direkt vom ersten Tag an von günstigeren Konditionen zu profitieren und unnötige Mehrkosten zu vermeiden.
Bleibt die Frage, was an der neuen Gesetzesregelung vorteilhafter ist?
Auf den ersten Blick wirkt die neue Regelung strenger. Aber sie bringt auch klare Vorteile für Mieter, Vermieter und Energieversorger:
- Klare Fristen: An- und Abmeldung müssen idealerweise 14 Tage vorher erfolgen, das schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten.
- An- und Abmeldungen bei Umzug sind zwar auch weiterhin nachträglich möglich (z. B. bei Versäumnis), aber nicht mehr mit rückwirkender Wirkung. Dadurch wird die Verbrauchszuordnung eindeutig – wer angemeldet ist, zahlt.
- Automatischer Vertragswechsel bei rechtzeitiger Anmeldung des Nachmieters – der Vormieter wird automatisch entlastet, wenn der Nachmieter sich korrekt anmeldet
- Technischer Anbieterwechsel in 24 Stunden (ab 2025) sofern die Vertragsbedingungen dies zulassen – Verbraucher kommen schneller in ihren Wunschvertrag und vermeiden teure Grundversorgung
Servicebox
Die An- und Abmeldung beim Energieversorger muss rechtzeitig erfolgen! Diese empfehlen wir mindestens 14 Tage vor Ein- bzw. Auszug durchzuführen.
- Informationen
- Checklisten
- Kontaktdaten der Stadtwerke Elbtal unter stadtwerke-elbtal.de/stromfix
- In der Mieterzeitung Ausgabe August 2025 wird dazu noch einmal eingegangen