Checkliste Ab- und Anmeldung von Stromverträgen bei Umzug

Icon Stromvertrag bei Umzug

Wichtig:

Die rückwirkende Berücksichtigung von Ein- und Auszügen durch den Energieanbieter ist künftig nicht mehr möglich. Aus diesem Grund ist der bestehende Stromliefervertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist vom Mieter zum Zeitpunkt des Auszuges zu kündigen. Vom neuen Mieter ist zum Zeitpunkt des Einzuges ein neuer Stromliefervertrag mit einem Stromlieferanten seiner Wahl abzuschließen. Nur so ist eine nahtlose Belieferung durch den gewünschten Energielieferanten gewährleistet.

Vor dem Umzug:

  • Stromvertrag für alte Wohnung fristgemäß kündigen oder, wenn möglich, auf die neue Wohnung ummelden. Wenn das nicht möglich ist, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Kündigungsfristen und Ummelde-Voraussetzungen sind im Stromliefervertrag zu finden.
  • Vor Einzug einen Liefervertrag mit einem Stromanbieter für die neue Wohnung abschließen. Vertrags- beginn sollte der Tag des offiziellen Beginns des Mietverhältnisses sein.

Am Einzugstag:

  • Stromzählerstand in der neuen Wohnung ablesen (mit Foto)
  • Stromvertrag muss spätestens zum Einzugstag bestehen
  • Zählernummer und -stand im Einzugsprotokoll notieren

Die An- und Abmeldung beim Energieversorger muss rechtzeitig erfolgen! Diese empfehlen wir mindestens 14 Tage vor Ein- bzw. Auszug durchzuführen.